In vielen Fällen: Ja!
Der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkasse sieht vor, dass wir als Zahnärzte Sie von akuten Schmerzzuständen befreien, gefährliche oder bedrohliche Erkrankungen behandeln, und einen Zustand herstellen, der es Ihnen ermöglicht, zu sprechen und zu kauen. Die Anforderungen sind dabei definiert als „ausreichend und zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ für die Solidargemeinschaft.
Der Anspruch vieler Patienten und auch unser Anspruch gehen einige Schritte weiter: Möchten Sie Ihre eigenen Zähne bis ins hohe Alter erhalten? Sind für Sie Themen wie ästhetische zahnfarbene Füllungsmaterialien interessant? Möchten Sie sich nicht weiter mit den Folgen von vermeidbaren Erkrankungen herumplagen, sondern eine aktive Gesunderhaltung betreiben? Soll unsere Anspruch an das Behandlungsergebnis ledidlich „ausreichend“ oder vielleicht doch „sehr gut“ sein?
Durch diese Differenz entstehen häufig große Lücken zwischen dem persönlichen Anspruch und der Versorgung der Zähne. Eine Zusatzversicherung kann Sie in finanziellen Fragestellungen unterstützen. Sehr häufig werden beispielsweise professionelle Intensivreinigungen der Zähne teilweise oder komplett erstattet, Sie bei den Mehrkosten für zahnfarbene Füllungsmaterialien unterstützt, moderne technische Hilfsmittel bei der Behandlung von Wurzelkanälen oder hochwertige festsitzende Lösungen im Falle eines Zahnverlustes bezuschusst oder erstattet.
Je nach Zustand der Zähne macht eine Zusatzversicherung für die meisten Menschen im Alter von 25 – 60 Jahren Sinn. Bis ungefähr Mitte 30 sind es in der Regel Schäden durch Karies, ab 30 bis ins hohe Alter frühe oder ausgeprägte Formen von Parodontitis, die uns als Zahnärzte beschäftigen – mit unserem Vorsorge- und Früherkennungskonzept möchten wir diese Probleme gar nicht erst entstehen lassen!