Ab wann sollte mein Kind zum Zahnarzt?

Frühzeitig mit der zahnärztlichen Betreuung zu beginnen, ist essenziell für die gesunde Entwicklung der Zähne Ihres Kindes. Seit 2016 gibt es dazu klare Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums, die Eltern und Kinderärzte dazu anhalten, bereits ab dem 6. Lebensmonat einen Zahnarztbesuch einzuplanen.

Früherkennung: Zahnärztliche Untersuchung ab dem 6. Lebensmonat

Bereits mit dem Durchbruch des ersten Zahnes – meist um den 6. Lebensmonat – sollte Ihr Kind regelmäßig beim Zahnarzt vorgestellt werden. In den U-Untersuchungen, die vom Kinderarzt durchgeführt werden, wird ab der U5 darauf hingewiesen, dass eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung notwendig ist. Diese Untersuchungen beim Zahnarzt sind essenziell, um frühzeitig Zahn-, Mund- oder Kiefererkrankungen zu erkennen und zu behandeln.

Was erwartet Sie bei den Früherkennungsuntersuchungen (FU bzw. UZ)?

FU 1a-c / UZ (zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat)
Die erste Früherkennungsuntersuchung beim Zahnarzt umfasst eine gründliche Kontrolle der Zähne, des Mundraumes und der Kieferstruktur. Dabei wird das Kariesrisiko individuell eingeschätzt und – falls erforderlich – mit Fluoridlack behandelt. Vor der Anwendung werden weiche Zahnbeläge entfernt. Eltern erhalten zudem eine umfassende Beratung zu Ernährung, Zahnpflege und Fluoridierungsmaßnahmen. Eine praktische Anleitung zur Zahnpflege Ihres Kindes ist ebenfalls Teil der Untersuchung.

FU 2 / UZ (zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat)
Im Rahmen der zweiten Früherkennungsuntersuchung, die in regelmäßigen Abständen von mindestens 12 Monaten durchgeführt wird, untersucht der Zahnarzt erneut Zähne, Mund und Kiefer des Kindes. Das Kariesrisiko wird kontinuierlich überwacht, und Sie erhalten erneut wertvolle Tipps zur Zahnpflege und Ernährung. Auch hier kann eine Behandlung mit Fluoridlack erfolgen, nachdem weiche Zahnbeläge entfernt wurden.

Regelmäßige Kontrolle ab dem 6. Lebensjahr

Ab dem 73. Lebensmonat (6. Lebensjahr) endet die Phase der Früherkennungsuntersuchungen. Ab diesem Zeitpunkt wird die zahnärztliche Betreuung durch die Individualprophylaxe und regelmäßige Kontrolluntersuchungen fortgeführt. Durch kontinuierliche Betreuung und Prävention wird die langfristige Zahngesundheit Ihres Kindes gefördert.

Zahnärzte am Rathaus

Dr. med. dent. Didier Schlösser-Dujardin
Dr. med. dent. Andrea Dohmen

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