Ab wann muss mein Kind zum Zahnarzt?

Seit 2016 gibt es eine sinnvolle neue Richtlinie vom Bundesgesundheitsministerium bezüglich der zahnärztlichen Untersuchung von Kindern:

Neben den schon seit vielen Jahren bekannten U-Untersuchungen durch den Kinderarzt gibt es die Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt und das ab dem 6. Lebensmonat. Der Kinderarzt und die Eltern werden in den U-Untersuchungsheften ab der U5 darauf hingewiesen, dass ein Zahnarzt das Kind auf Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten untersuchen soll. Das ist sehr sinnvoll, da ungefähr ab dem 6. Lebensmonat das erste Zähnchen durchbricht und direkt gepflegt werden muss. Sobald der erste Zahn sichtbar ist, sollte mit zahnärztlicher Betreuung begonnen werden.

Wie, womit und worauf man bei der weiteren Ernährungsweise achten sollte, das alles erfahren Eltern und Kinder bei den sogenannten „FU“-Untersuchungen beziehungsweise „UZ“-Untersuchungen beim Zahnarzt.

FU 1a-c bzw. UZ

Alter: zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat

Die erste Früherkennungsuntersuchung durch den Zahnarzt beinhaltet eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung. Das individuelle Kariesrisiko des Kindes wird individuell erfasst, gegebenenfalls erfolgt eine Behandlung mit Fluoridlack. Vorher werden alle weichen Beläge von den Zähnen entfernt. Es wird eine Anamnese erhoben zum Ernährungs- sowie Zahnpflegeverhalten. Es erfolgt eine Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungsperson. Außerdem wird nach Fluoridierungsmaßnahmen gefragt, und es werden individuelle Fluoridierungsempfehlungen mit einer Auswahl an geeigneten Fluoridierungsmitteln ausgesprochen .

Außerdem erhält man eine praktische Einzelunterweisung, um besser die Kinderzähne pflegen zu können.

FU 2 bzw. UZ(3x, im Abstand von mindestens 12 Monaten)

Zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat

In der zweiten Früherkennungsuntersuchung untersucht der Zahnarzt wieder eingehend auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Es wird systematisch das Kariesrisiko des Kindes erfasst und die Betreuungsperson wird darüber aufgeklärt. Sie erhält Ernährungsratschläge und erneut eine Putzunterweisung zur Pflege der Kinderzähne. Es kann die Versorgung mit einem geeigneten Fluoridlack durch den Zahnarzt erfolgen, vorher werden alle sichtbaren weichen Beläge von den Zähnen entfernt.

Es werden geeignete Fluoridierungsmaßnahmen erörtert und gegebenenfalls geeignete Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung verschrieben.

Ab dem 73. Lebensmonat (6. Lebensjahr) müssen die zahnärztlichen Frühuntersuchungen abgeschlossen sein. Die weitere zahnärztliche Begleitung von Kindern und deren Begleitpersonen soll durch die Individualprophylaxe und regelmäßige Kontrollen in definierten Zeitabständen erfolgen.

Zahnärzte am Rathaus

Dr. med. dent. Didier Schlösser-Dujardin
Dr. med. dent. Andrea Dohmen

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